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Treuhand

Buchhaltung
Buchhaltung

Eine exakt geführte Buchhaltung ist ein wichtiges Führungsinstrument. Sie gibt Auskunft über Performance und liefert so Informationen über wichtige Chancen und Optimierungsmöglichkeiten für die Zukunft. Wir tragen diese Verantwortung gerne mit Ihnen oder für Sie. 

Wir kümmern uns von A bis Z um Ihre Finanzbuchhaltung. Von der Einrichtung Ihres Kontenplans bis zum Erstellen des Jahresabschlusses. Sie bestimmen welche Tätigkeiten Sie an uns auslagern möchten.

Unsere Mitarbeiter führen Ihre Buchhaltung an unserem Standort in Glattbrugg oder auf Wunsch bei Ihnen im Geschäft. 

Es ist uns ein grosses Anliegen auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und massgeschneiderte Lösungen zu finden.

Mehrwertsteuer-Vertreung

Seit dem 1. Januar 2018 sind ausländische Unternehmen, die weltweit einen Jahresumsatz von CHF 100'000 erreichen, ab dem ersten erwirtschafteten Franken in der Schweiz MWST-pflichtig. 

Erzielen Sie durch Kleinsendungen in die Schweiz, welche nicht der Einfuhrstuer unterliegen, einen Umsatz von CHF 100'000, werden Sie ab dem 1. Januar 2019 MWST-pflichtig. 

Nicht der Einfuhrsteuer unterliegen Sendungen, deren Einfuhrsteuer CHF 5 nicht übersteigen.

(Warenwert CHF 65 bei 7.7% MWST; Warenwert CHF 200 bei 2.5% MWST)

Die Bestellung eines MWST-Vertreters  in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen mit MWST-Pflicht zwingend.

 

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr Informationen dazu benötigen.

Lohnadministration

Die Lohnadministration beinhaltet mehr als nur die monatlichen Lohnzahlungen zu verarbeiten. Um die hohen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, benötigt es immer mehr Fachwissen. 

Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Tätigkeit, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. 

- Führen der Lohnbuchhaltung

- Erstellen von Lohnblättern, Lohnausweisen und Lohnsummendeklarationen

- Erstellen von Quellensteuerabrechnungen

- Beratung und Unterstützung mit verschiedenen Behörden wie Ausgleichskasse, Pensionskasse, etc.

Revision

Die Revision durch zugelassene Revisoren gibt Sicherheit für Ihr Unternehmen, Finanzierung, Ihre Kennzahlen, Planung und Budgetierung. 

Unternehmensberatung

Neben dem klassischen Buchhaltungsangebot unterstützen wir Sie auch professionell bei:

- Unternehmensgründungen

- Erstellung von Businessplänen (inkl. Grafik, falls gewünscht) 

- Unterstützung bei der Verbesserung der Organisation 

- Umwandlungen (Bsp. Einzelunternehmen in AG) 

- Begleitung und Durchführung von Nachfolgeregelungen (inkl. Verkäufe) 

- Liquiditäts- und Kapitalplanung

Steuerberatung

Die schweizerische Steuergesetzgebung ist komplex und ständig im Wandel. Mit uns profitieren Sie von einer umfassenden, professionellen Unterstützung. Wir legen viel Wert darauf, dass unsere Mitarbeiter regelmässig Weiterbildungskurse besuchen. Nur so können wir Ihnen eine qualitativ hochstehende Beratung anbieten. 

- Ausfüllen der Steuererklärung (Privatpersonen und juristische Personen)

- Steuerplanungen/ -optmierungen

- Vertretung vor Steuerbehörden (inkl. Einsprachen, Verhandlungen)

- Grundstückgewinnsteuern

- Erbschaftssteuern / Schenkungssteuern

- Quellensteuern

Firmendomizil

Wir bieten für Unternehmen und Zweigstellen / Repräsentanzen von ausländischen Firmen eine juristische Anschrift. Jegliche Geschäftskorrespondenz wird von unseren Mitarbeitern entgegengenommen und entsprechend Ihren Wünschen bearbeitet. 

Einige Jungunternehmer benutzen ihre private Wohnadresse für das Firmendomizil. Dies fördert allerdings die Glaubwürdigkeit des Unternehmens nicht und üblicherweise erfordert dies die Genehmigung des Vermieters. Darüber hinaus wird die Firmenadresse in einem öffentlichen Register geführt und macht Ihre Privatsphäre somit angreifbar. Wir raten aus diesen Gründen von einem Firmendomizil in Ihrer privaten Wohnadresse ab.

Vorsorgeauftrag

Haben Sie schon einmal überlegt, was mit Ihnen geschieht, wenn Sie nach einem schweren Unfall oder plötzlichen Erkrankung die Urteilsfähigkeit verlieren?

Ihre Angehörigen vertreten Ihre Interessen ein Stück bei Alltagsfragen und wo es um medizinische Massnahmen geht. Für alles Weitere ist es seit 2013 an der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand für Sie zu bestellen. Wer selber bestimmen will, wie es mit Ihnen im Fall einer Urteilsunfähigkeit weitergeht, hat dafür zwei Instrumente: 

1. den Vorsorgeauftrag

2. Patientenverfügung

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